Gesellschaftsrecht / Gründungen / Umgründungen

Gesellschaften sind geschäftliche Partnerschaften von beliebiger Dauer. Im Wandel der Zeit ist es für den Unternehmer enorm wichtig, Kenntnisse über die gesellschaftsrechtliche Situation zu erlangen. Wir sehen uns als Ansprechpartner und auch Partner für Jungunternehmer genauso wie für Investoren.

Unser Beratungsspektrum reicht von der Personengesellschaft, über die GmbH und Genossenschaft bis hin zur Beratung von Aktiengesellschaften. Aber auch als (künftiger) Alleingesellschafter einer GmbH oder Erwerber einer Minderheits-, Mehrheits- oder gleichteiligen Beteiligung sind die verschiedensten Rechtsfolgen zu beachten. Wir bringen es auf den Punkt, was für den Unternehmer relevant ist, um sein geschäftliches und vor allem gesellschaftsrechtlich ungehindertes Vorankommen zu gewährleisten. Wir berücksichtigen die operativen Bedürfnisse und zeitlichen Zielsetzungen unserer Klienten für die gesellschaftsrechtliche Gestaltung. Auch die Berücksichtigung von Konfliktsituationen und allfällige Exit-Szenarien dürfen gerade in der Gründungs- oder Einstiegsphase nicht unberücksichtigt gelassen werden.

Bei Umgründungen schließen wir uns auf Wunsch mit dem Steuerberater des Klienten zusammen, um Steuerrecht und Gesellschaftsrecht bestmöglich in Einklang zu bringen. Ob Einbringung von Einzelunternehmen, Rechtsformumwandlungen, Zusammenschlüsse, Verschmelzungen, Realteilungen oder Spaltungen bieten wir für sämtliche Umgründungsformen die bestmögliche Beratung.

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