Maklerrecht

Aufgrund unserer langjährigen Beratungstätigkeit im Bereich des Liegenschaftsrechtes sind wir immer wieder auch mit Fragen zum Maklerrecht betraut. Gerade für Immobilienmakler, die im Regelfall mit Rechtsgeschäften von großer finanzieller, für ihre Auftraggeber oft auch von existentieller Tragweite betraut sind, stellen sich besondere Anforderungen für eine sorgfältige und ordnungsgemäße Vermittlungs- und Beratungstätigkeit, welche den neuesten gesetzlichen Vorgaben und der sich stetig wandelnden Judikatur Rechnung tragen müssen.

Für uns ist es selbstverständlich, dass wir auch in diesem Rechtsgebiet „up to date“ sind und daher die Interessen unserer Mandanten bestmöglich wahren und vertreten können. 

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