Wussten Sie, dass

… bei Verwendung von AGB unbedingt darauf geachtet werden sollte, dass diese bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart werden?

… es bei der neuen Immobilienertragsteuer darauf ankommt, wann Sie das zu verkaufende Grundstück zu welchem Preis erworben haben?

… nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes die Immobilienmaklerprovision zurückzuzahlen ist, wenn der Kaufvertrag (nicht einvernehmlich) storniert bzw. angefochten wird?

… nicht jedes Abhandlungsverfahren notwendigerweise von einem Notar als Gerichtskommissär durchzuführen ist? Die schriftliche Abhandlungspflege kann vor allem bei unstreitigen Abhandlungsverfahren auch von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl bearbeitet werden.

… Rechtsanwälte im Rahmen ihrer umfassenden Rechtsberatungstätigkeit insbesondere auch jede Art von Verträgen, nämlich Kauf-, Übergabs- und Schenkungsverträge sowie Wohnungseigentumsverträge errichten und grundbücherlich durchführen?

… der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung insbesondere zur Abdeckung des KFZ- und Lenkerrisikos unbedingt empfehlenswert ist?

… Geschäftsführer im Regelfall Angestellte sind und ihre Ansprüche beim Arbeitsgericht durchsetzen können?

… beim Abschluss von Mietverträgen die Aufkündigungsmöglichkeit auf Seiten des Vermieters gesetzlich erheblich eingeschränkt ist? Es sollte daher zur Frage der Anwendbarkeit der Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes und zur Möglichkeit der Befristung von Mietverträgen jedenfalls eine rechtsanwaltliche Auskunft eingeholt werden, da anderenfalls die Gefahr besteht, dass eine vereinbarte Befristung des Mietverhältnisses rechtsunwirksam ist und der Mieter zum vereinbarten Mietvertragsende die Räumlichkeiten nur bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes (Nichtbezahlung des Mietzinses, grob ungehöriges Verhalten etc.) räumen müsste.

… Sie sich rechtzeitig vor einer geplanten Kündigung oder Entlassung eines Arbeitnehmers an einen Rechtsanwalt wenden sollten? Nur so können Sie unliebsame Überraschungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vermeiden.

… Sie unbedingt vor der Nutzung von Werken welcher Art auch immer (Muster, bildliche oder zeichnerische Darstellungen etc.) Rat von Ihrem Rechtsanwalt einholen sollten? Urheberrechtliche Fragen sind unbedingt vor einer solchen Nutzung zu besprechen und zu klären.

… nicht jede registrierte Marke Schutz bietet - und nicht jedes Unternehmenskennzeichen ohne Markenregistrierung schutzlos ist? Internationale Markenabkommen ermöglichen den Markenschutz in den für Sie als Markt wichtigen Ländern durch nur eine einzige (internationale) Anmeldung.