Allgemeines Zivilrecht

Zum allgemeinen Zivilrecht gehören das Verbraucherrecht genauso wie Streitigkeiten mit Nachbarn und Rechtsproblemen, die sich aus allen Arten von Verträgen ergeben. Dazu zählen aber auch etwa Schmerzengeldansprüche nach Verletzungen, die wir für Sie auch als Privatbeteiligte im Strafverfahren verfolgen. Im Vorfeld klären wir unsere Klienten über ihre rechtliche Situation und allfällige Risiken auf. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung kümmern wir uns um die Abwicklung und übernehmen auch die Kommunikation mit der Versicherung für unseren Klienten.

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