Ehe- und Familienrecht

Wir beraten Sie in allen Bereichen des familienrechtlichen Zusammenlebens. Unsere Familienrechtsexperten sind sowohl mit den personenrechtlichen als auch mit den vermögensrechtlichen Aspekten des Familienrechts betraut. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen vor der Ehe (zB Möglichkeiten des „Ehevertrages“) zur aufrechten Ehe (Ehegüterrecht), Auflösung der Ehe (zB Scheidungsfolgenvereinbarungen, einvernehmliche Scheidung), Vermögensteilung bei Eheauflösung und auch kindschaftsrechtlichen Angelegenheiten (Abstammung, Unterhalt, Obsorge etc) zur Verfügung. Scheidungsangelegenheiten und Unterhaltsstreitigkeiten stehen bei uns ebenso an der Tagesordnung.

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