Unsere Kanzlei errichtet Verträge aller Art. Branchenabhängige Spezialvorschriften finden stets Berücksichtigung und werden mit dem Klienten erörtert. Ob im Immobilienbereich, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Energiesektor, Franchise- oder Vertriebsrecht – um nur einige zu nennen – bieten Verträge die Basis für den künftigen geschäftlichen Alltag.
Ein guter Vertrag spart nicht nur enorm viel Geld und möglichen Ärger, sondern gewährleistet dem Klienten, sich mit bestem Gefühl voll auf seine Tätigkeit konzentrieren zu können.
Schwerpunkte unseres Beratungsspektrums sind die Verfassung von Verträgen jeglicher Art, wie zB von Kaufverträgen, Mietverträgen, Schenkungsverträgen, Übergabsverträgen, Bauträgerverträgen, Optionsverträgen, Syndikatsverträgen, Genussrechtsvereinbarungen uva.
Kernbereich der Vertretungstätigkeit unserer Kanzlei ist darüber hinaus die Begleitung und Abwicklung von Bauvorhaben gewerblicher und gemeinnütziger Bauträger, angefangen von Vertretungstätigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücksverhandlungen, der Grundteilung und -zusammenlegung, die Erstellung von Kaufverträgen und Bauträgerverträgen, deren abgabenrechtliche Begleitung sowie grundbücherliche Durchführung, allenfalls mit Wohnungseigentumsbegründung.